Verfahren zur Nutzung der Kinderkrankentage
Liebe Eltern,
Sie können die Kinderkrankentage nutzen, wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihr Kind nicht die Notbetreuung besucht, sondern zu Hause im Distanzunterricht betreut werden muss.
Bitte melden Sie sich bei dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin Ihres Kindes, wenn Sie eine Bestätigung benötigen.
Herzliche Grüße
Petra Ey