Ab Montag, 14. Dezember 2020 gelten folgende Regelungen
Liebe Eltern,
als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
- Die schriftliche Befreiung erfolgt durch die Eltern, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt!
- Frühester Termin der Befreiung vom Präsensunterricht ist der 14. Dezember 2020!
- Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich!
- Wenn die Schüler vom Präsenzunterricht befreit sind, müssen sie am Distanzunterricht teilnehmen.
- Diese Regelung gilt vom 14.12.20 bis 18.12.20!
- Am 20.12. und 21.12. findet die bereits abgefragte Notbetreuung statt.
- Am 7. und 8.1.2021 findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. 12.2020, also Notbetreuung!
Bitte informieren Sie die/den Klassenlehrer(in) Ihres Kindes, ob und ab wann Sie Ihr Kind in der nächsten Woche vom Präsenzunterricht befreien lassen möchten.
Herzliche Grüße
Petra Ey