Schöne Ferien und einen guten Start ins neue Schuljahr!

Liebe Eltern,

heute geht ein Schuljahr zu Ende, das sich niemand von uns so vorstellen wollte und das für uns alle mit großen Herausforderungen verbunden war. Allerdings lässt die aktuelle Entwicklung des Pandemiegeschehens die Hoffnung auf eine erholsame Sommerpause und einen möglichst normalen Schulstart zu – wenn wir achtsam bleiben.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement und hoffe, dass Sie Ihre wohlverdienten Ferien mit Ihren Kindern genießen können. Den Viertklässlern und Ihren Eltern wünsche ich heute einen schönen Abschlussgottesdienst mit Frau Gruss, bei dem ich leider nicht dabei sein kann, weil ich seit gestern wegen einer Magendarminfektion zu Hause bin. Besonders unseren Vierten wünsche ich, dass sie trotz der  coronabedingten vielen Einschränkungen der letzten Monate einen guten Übergang in die neue Schule erleben und dort gut ankommen! Alles erdenklich Gute!

Wie starten wir in das neue Schuljahr?

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
  3. Die Testungen zweimal pro Woche werden mit PCR-basierten Lolli-Tests  fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden.
  4. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (oder auch Alltagsmaske für Kinder) im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
  5. Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Unser Einschulungsgottesdienst findet im Freien statt.

Als rechtliches Fundament für diese grundsätzlichen Regelungen wird die Corona-Betreuungsverordnung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten.

Schulbetrieb: Ankommen nach den Ferien

Um es den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, schon bald wieder an die schulische Normalität der Zeit vor Corona anknüpfen zu können, bedarf es in den ersten Tagen des Schuljahres vor allem dreierlei: Der emotionalen und psychosozialen Unterstützung der einzelnen Kinder, der Förderung des sozialen Miteinanders sowie der Entwicklung der Lernfreude.

Die persönlichen, direkten Kontakte zu den Lehrkräften und den Mitschülerinnen und -schülern sind von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere, um sich in einen geregelten Schul- und Lernalltag einzufinden und die vertrauten Lern- und Arbeitsformen – auch mit ganzheitlich ausgerichteten Zugängen – zu aktivieren.

So sinnvoll und wichtig es ist, Lernausgangslagen zu ermitteln, um daran anknüpfend Schülerinnen und Schüler noch gezielter fördern zu können, sollen dennoch die Schultage bis Ende August vorrangig für die zuvor genannten Zwecke genutzt werden. Leistungsüberprüfungen sollen in dieser Zeit soweit wie möglich vermieden werden.

Diese Zeit soll uns als Schule die Möglichkeiten und Freiräume bieten, Schule wieder als Lebensraum zu gestalten und als Schulgemeinschaft wieder zusammenzuwachsen. Pandemiefolgen können so individuell und standortspezifisch vor Ort mit allen an Schule Beteiligten sukzessive aufgearbeitet werden. Hierfür ist es wichtig, dass wir uns bewusst Zeit für das soziale Miteinander nehmen. Wir werden im Kollegium gemeinsam entscheiden, welche Maßnahmen und welcher Zeitrahmen des Ankommens nach Corona für unsere Schülerinnen und Schüler zielführend sind.

Die Phase des „Ankommens“ wird auch dafür genutzt, die Diagnose von Lernständen vorzubereiten und durchzuführen. Pandemiefolgen sollen individuell diagnostiziert, reflektiert und die sozial-emotionalen Aspekte genauso wie vorhandene Lernrückstände im Anschluss schrittweise aufgearbeitet werden.

Ermittlung der Lernausgangslagen, Leistungsbewertung 

Nach den Tagen des Ankommens gewinnt in der Zeit bis zu den Herbstferien für eine adäquate Ausrichtung des Unterrichts sowie der Maßnahmen für eine individuelle Förderung die Ermittlung der Lernausgangslagen in allen Fächern an Bedeutung.

In den Fachschaften verständigen wir uns über die für das kommende Schuljahr notwendigen Vorkenntnisse in den Jahrgangsstufen und wiederholen, vertiefen diese zu Beginn des Schuljahres. Auf dieser Grundlage werden den Schülerinnen und Schülern und Ihnen als Eltern ein ggf. vorliegender individueller Förderbedarf noch vor den Herbstferien transparent gemacht und konkrete schulische Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Ziel ist es, für die Schülerinnen und Schüler eine positive Lernausgangslage zu schaffen, die ihnen eine Anknüpfung an die neuen Inhalte erleichtern soll. Auch soll den Schülerinnen und Schülern damit ermöglicht werden, außerschulische Lernpartner zielführend in Anspruch nehmen zu können.

Besonderheiten für den Sport- und Musikunterricht

Aufgrund ihrer mitunter vorherrschenden Spezifika mussten der Sport- und Musikunterricht im zu Ende gehenden Schuljahr mit speziellen Restriktionen umgehen. Nach den Tagen der Vorsicht unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen sollen diese Restriktionen im kommenden Schuljahr schrittweise entfallen und die Umsetzung der Lehrpläne in Gänze wieder möglich werden.

So soll der Sportunterricht inklusive Schwimmunterricht bei stabil niedrigen Inzidenzen unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär und im vollen Umfang durchgeführt werden. Dies gilt auch für Kontaktsportarten, die – in den Tagen der Vorsicht zunächst nur im Freien – wieder ausgeübt werden können. Insgesamt gilt für den Sportunterricht zu Beginn des neuen Schuljahres: Sport im Freien kann ohne Maske wieder uneingeschränkt stattfinden. Für Sport in der Halle gilt die Maskenpflicht zunächst fort, sofern Abstände nicht eingehalten werden können.

Auch die außerunterrichtlichen Schulsportangebote sind in vollem Umfang möglich.

Für besondere Aktivitäten des Musikunterrichts wie das Singen  soll analog verfahren werden. Diese Teile des Musikunterrichts werden voraussichtlich im Freien wieder möglich sein. Für das Singen im Schulgebäude sind die für Bildungsangebote geltenden Regelungen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung in der Schule anzuwenden. Demnach wäre derzeit in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) Musik mit Gesang und Blasinstrumenten in ständig durchlüfteten Räumen mit bis zu 30 Personen möglich (§ 11 Absatz 4 Ziffer 1a der CoronaSchutzVO). In den ersten Schultagen nach den Sommerferien sollte sich der Musikunterricht aber auf andere Aspekte mit geringerem Infektionsrisiko konzentrieren. 

Schulfahrten im Schuljahr 2021/2022

Schulfahrten können durchgeführt werden, wenn die infektiologische Entwicklung und Verhältnisse am Standort der Schule und im Zielgebiet dies zulassen.

Unterrichtsausfall bei unbeteiligten Klassen soll unbedingt zu vermeiden.

Auch bei einer mehrtägigen Schulfahrt gelten die Vorgaben der Corona-Betreuungsverordnung und der CoronaTestQuarantäneVerordnung grundsätzlich weiter. Eine Teilnahme an einer Schulfahrt als verbindliche Schulveranstaltung ist nur für Schülerinnen und Schüler möglich, die einen aktuellen Negativtestnachweis erbringen oder vollständig geimpft sind. Zur Umsetzung der Testungen während der Schulfahrt sind entweder die Möglichkeiten der Bürgertestung am Zielort zu nutzen oder die in den Schulen vorhandenen Bestände an Antigen-Selbsttests. Im Falle eines positiven Testergebnisses sollte das örtliche Gesundheitsamt informiert und das weitere Vorgehen vor Ort abgestimmt werden. Für vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler entfällt die Testobliegenheit.

Ganztag und Mensenbetrieb

Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote  können unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz.

Eine regelmäßige Teilnahme an den Angeboten ist vorgesehen. Über begründete Ausnahmen in Einzelfällen kann vor Ort entschieden werden.

Falls in einer Übergangszeit begründete Abweichungen vom regulären zeitlichen Umfang der Angebote erforderlich sind, z.B. aufgrund der standortbezogenen personellen und räumlichen Situation vor Ort, wird die Umsetzung von Schulleitung und OGS-Leitung unter Einbeziehung des Schulträgers gestaltet. Grundsätzlich ist soweit wie möglich ein regulärer Angebotsumfang anzustreben.

Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können.

Die Verpflegung in unserer Mensa erfolgt weiterhin unter Berücksichtigung der gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutz und Hygienevorschriften. Inwieweit die bisher geltenden Hygieneempfehlungen (klassen- oder kursweises Einnehmen der Mahlzeiten, Vorgaben für die Besetzung der Tische, Sicherung der Rückverfolgbarkeit etc.) auch nach den Sommerferien praktiziert werden sollen, muss von der Infektionslage abhängig gemacht werden. Hierüber werden wir als Schule rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres informiert.

Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte konkret ausgestaltet.

Kooperation mit außerschulischen Partnern/außerschulische Lernorte

Der Besuch außerschulischer Lernorte und die Kooperation mit außerschulischen Partnern (z.B. Theater, Museen, …) sind bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz uneingeschränkt möglich. Die standortbezogenen Hygienekonzepte der zu besuchenden Einrichtungen bzw. die schulischen Hygienevorgaben müssen, unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens, eingehalten und bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung und von Fahrten berücksichtigt werden.

Ankommen und Aufholen nach Corona/Extra-Zeit – Unterstützungsangebote für die Schülerinnen und Schüler

Extra-Zeit zum Lernen in NRW

Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung bereits am 9. März 2021 das Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ gestartet. Insgesamt 36 Millionen Euro stehen bis zum Ende der Sommerferien 2022 für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Eine bedarfsgerechte Erhöhung der Gesamtfördersumme auf bis zu 60 Millionen Euro ist vorgesehen. Das Programm wurde stark flexibilisiert und wird gut nachgefragt: So können z.B. jetzt auch Hochschulen Träger von Maßnahmen sein, so dass zukünftig vermehrt Studierende Schülerinnen und Schüler unterstützen können. Allein in den Monaten März bis Juni wurden bereits über 5.300 Gruppen- und über 200 Individualmaßnahmen im Umfang von über 10,3 Millionen Euro bewilligt. Die drei Förderlinien teilen sich auf in Maßnahmen

  • im Bereich Lernen, Spiel, Freizeit für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen,
  • im Bereich der Berufskollegs,
  • im Bereich der intensivpädagogischen Förderung.

Viele Schülerinnen und Schüler konnten Angebote aus dem Förderprogramm Extra-Zeit zum Lernen in NRW wahrnehmen. Diese außerschulischen Angebote werden nicht nur den Wiedereinstieg erleichtern, sondern als kontinuierliches Förderangebot mit den Ihnen bereits bekannten Förderverfahren bis zum Ende der Sommerferien des nächsten Jahres (2022) zur Verfügung stehen.

An unserer Schule nehmen in den Sommerferien 90 Kinder am Programm ExtraZeit zum Lernen in den ersten beiden Augustwochen teil.

Gemeinschaft erleben – Extra-Zeit in den Jugendherbergen in NRW

So bietet unter der zentralen Website http://www.jugendherberge.de/extrazeit das DJH in Kooperation mit dem Land zunächst noch begrenzte Ferienangebote an, die Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 14 Jahren eine kostenlose Teilnahme an einem attraktiven Freizeitprogramm ermöglichen, das naturnahe Gemeinschaftserlebnisse mit Lernangeboten verbindet. Derzeit finden Gespräche mit den Landesverbänden des Jugendherbergswerks statt, wie diese Angebote ausgeweitet werden können.

Extra-Zeit für Bewegung

Hinzu kommt darüber hinaus die „Extra-Zeit für Bewegung“. Diese zielt darauf ab, pandemiebedingte Bewegungsdefizite der Schülerinnen und Schüler zu kompensieren. Die „Extra-Zeit für Bewegung“ setzt inhaltliche Schwerpunkte in den verschiedenen Bewegungsfeldern und Sportbereichen des Schulsports, z.B. Spiele-AG, Turnen, Gymnastik, Schwimmen, Leichtathletik, Lauf-AG, Kinderyoga usw. Sie wird bis zum Ende des Jahres 2022 mit einem Gesamtvolumen von 2 Millionen Euro vom Landessportbund in Kooperation mit Sportvereinen „vor Ort“ angeboten und durchgeführt.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/extra-zeit-zum-lernen-nrw

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Zu dem Landesprogramm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ tritt nunmehr ein weiteres Programm: Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Aus der Säule I „Abbau von Lernrückständen“ stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes den Schulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung.

Das erst in der vergangenen Woche auf Bundesebene endgültig beschlossene Programm wird derzeit im Ministerium für Schule und Bildung unter Berücksichtigung des bereits bestehenden Landesprogramms „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt, so dass es wirkungsvolle und treffsichere Antworten auf die vielfältigen pandemiebedingten Herausforderungen ermöglicht.

Grundlegende Hinweise zu dem Programm werden Ihnen bereits jetzt übermittelt. Nordrhein-Westfalen wird hierbei in erster Linie auf ein Konzept mit zusätzlichem Personal und zusätzlichen finanziellen Mitteln für die Schulen setzen. Dies bedeutet: Wir setzen auf „Extra-Personal“ und „Extra-Geld“ für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Alle Maßnahmen werden möglichst so angelegt sein, dass sie bei den Schulen oder direkt bei den Schülerinnen und Schülern ansetzen.

Extra-Personal:

Beim „Extra-Personal“ für Schulen können sich Lehrkräfte und andere Professionen  über das Internetportal www.verena.nrw.de bewerben. Zulässig sind sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind. Für andere Professionen kommen grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschlüssen im Bereich Soziale Arbeit in Betracht.

Die befristet beschäftigten Lehrkräfte unterstützen Schülerinnen und Schüler zusätzlich beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände. Dies kann insbesondere durch selbständige Förderung und Betreuung von Klassen und Gruppen, durch Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht, durch Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder durch andere unterrichtsergänzende Maßnahmen erfolgen. Auch Mehrarbeit von Bestandspersonal wird zu diesen Zwecken möglich sein. Die anderen Professionen unterstützen die Lehrkräfte und wirken bei der Erziehung, Unterrichtung und Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.

Abhängig von den konkreten Erfordernissen vor Ort entscheiden die zuständigen Schulaufsichtsbehörden, welche Schulen in welchem Umfang befristete Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten.

Auch der OGS-Bereich soll durch die Weiterentwicklung des „OGS-Helferprogramms“ personell unterstützt werden. Durch zusätzliche Personalmaßnahmen soll die pädagogische Arbeit in der OGS sinnvoll ergänzt werden, z.B. durch weitere Angebote oder unterstützende Tätigkeiten in der OGS. Dazu werden den Schulträgern zusätzliche Mittel zur personellen Stärkung der Ganztagsangebote für das Schuljahr 2021/2022 zur Verfügung gestellt.

Extra-Geld:

Neben einer personellen Verstärkung sollen die Schulen vor Ort mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Programm Aufholen nach Corona („Extra-Geld“) im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler auch finanziell unterstützt werden:

  1. durch Budgets für die Schulträger.
  2. Budgets direkt für die Schulen.
  3. durch Bildungsgutscheine zur individuellen Nutzung durch Schülerinnen und Schüler

In der Maßnahme „Extra-Geld“ erhalten die Schulträger Budgets als fachbezogene Pauschalen mit dem Ziel, die Schulen vor Ort konkret zu unterstützen.

Die Schulträgerbudgets dienen der Sicherung und Schaffung ggf. auch schulübergreifender regionaler Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen in Kooperationen mit externen Bildungsanbietern. Diese können als fachliche Förderangebote in Kleingruppen an Schulen stattfinden (Beispiele: Angebote von Nachhilfeinstituten, Volkshochschulen, andere Bildungsanbieter, Stiftungen, Vereine etc.).

Schulscharfe Budgets werden bereitgestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen. Beispiele hierfür können sein: Der Besuch außerschulischer Lernorte, Aktivitäten, die das miteinander Lernen stärken, Anschaffung von Fördermaterialien, Anschaffung von Lizenzen für digitale Förderprogramme, oder auch die Förderung durch „Schüler helfen Schülern“.

Durch die Schulträger werden den Schulen Bildungsgutscheine bereitgestellt. Im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte werden sie an einzelne Schülerinnen und Schülern vergeben, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können. Diese können bei externen Anbietern (Nachhilfeinstituten) eingelöst werden.

Zu all den Aspekten des Aufholprogramms nach Corona werden die Schulen und die Schulträger rechtzeitig zum Start in das Schuljahr 2021/2022 die notwenigen Informationen mit einer weiteren SchulMail sowie unter https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen erhalten.

Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie sich unsere Schule bei all diesen Möglichkeiten aufstellen wird.

Eine gute Sommerzeit und bleiben Sie achtsam!

Ihre Petra Ey